AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WB STUDIO (Wolf & Biere GbR), Wuppertal
## Präambel
Die WB STUDIO (Wolf & Biere GbR) (nachfolgend „Agentur“) bietet ihren Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich Marketing, Design und Werbung an. Hierzu gehören insbesondere die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Umsetzung sowie die Beschaffung und Koordination von Print- und Digitalmedien.
Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Social Media Management, Werbeanzeigen, Webdesign, Grafikdesign, Printmedien, Druckabwicklung, Hosting, Wartung sowie konzeptionelle und beratende Leistungen.
Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
## § 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Agentur im Bereich Marketing, Design, Werbung, Webentwicklung, Print, Hosting, Wartung sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Vermittlungs- und Kreativleistungen.
2. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, unabhängig davon, über welchen Kommunikations- oder Vertriebsweg der Vertrag zustande kommt. Dies umfasst insbesondere Angebote, E-Mails, WhatsApp, Websites, Social-Media-Profile, Auftragsdokumente und sonstige elektronische oder schriftliche Kommunikationsmittel.
3. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
5. Soweit in diesen AGB oder im Vertrag die Schriftform vorgesehen ist, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
## § 2 Leistungen der Agentur
1. Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Social Media Management
- Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen, insbesondere Meta Ads und Google Ads
- Webdesign und Grafikdesign
- Erstellung von Printmedien, insbesondere Flyer, Broschüren, Plakate und Werbematerialien
- Vermittlung und Abwicklung von Druckleistungen
- Website-Erstellung
- Hosting sowie technische Wartung von Websites
- Beratung, Konzeption und sonstige kreative Dienstleistungen
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
3. Soweit keine ausdrückliche Werkleistung vereinbart ist, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Reichweiten, Klickzahlen, Anfragen, Umsätze oder Verkaufszahlen.
4. Eine rechtliche, steuerliche oder markenrechtliche Prüfung der von der Agentur erbrachten Leistungen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Inhalte und Maßnahmen verantwortlich.
## § 3 Vertragsschluss
1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines Angebots durch den Kunden,
- ausdrückliche Auftragsbestätigung durch die Agentur,
- Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur,
- Rechnungsstellung durch die Agentur oder
- teilweise oder vollständige Erbringung der Leistung.
3. Aufträge können insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular, Messenger, schriftlich oder telefonisch erteilt werden.
4. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform.
5. Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistung erst nach entsprechender Bestätigung oder nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.
6. Der Kunde ist an seine Beauftragung für die Dauer von 14 Kalendertagen ab Zugang bei der Agentur gebunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
## § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt der Agentur alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte.
3. Verzögerungen, Mehraufwand und Schäden, die auf verspäteter, unvollständiger, unrichtiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zulasten des Kunden.
4. Der Kunde prüft ihm vorgelegte Entwürfe, Konzepte, Texte, Anzeigen, Korrekturabzüge, Druckdaten, Proofs und sonstige Arbeitsergebnisse eigenverantwortlich auf inhaltliche, sachliche und rechtliche Richtigkeit.
5. Der Kunde stellt die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder einer vom Kunden veranlassten Nutzung entstehen, und ersetzt der Agentur die daraus entstehenden Schäden einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
## § 5 Vergütung
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Rechnungen sind, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder angemessene Vorschüsse zu verlangen.
4. Bei Druckaufträgen ist die Agentur berechtigt, die vollständige Vorauszahlung der Druckkosten zu verlangen. Die Beauftragung des Drucks erfolgt erst nach Zahlungseingang.
5. Leistungen erfolgen grundsätzlich nur bei ausgeglichenem Kundenkonto.
6. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Zusatzleistungen, Mehraufwand und nachträgliche Änderungswünsche nach Aufwand mit einem Stundensatz von 120,00 € berechnet.
7. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten. Angefangene 15 Minuten können anteilig berechnet werden.
8. Freigegebene Zusatzleistungen sowie nachträgliche Änderungswünsche des Kunden gelten als verbindlich beauftragt und werden gesondert vergütet.
9. Notwendige Auslagen und Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Versandkosten, Materialkosten, Lizenzkosten, Kommunikationskosten, Fremdkosten und sonstige projektbezogene Aufwendungen, sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
10. Bei Tätigkeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden außerhalb üblicher Geschäftszeiten kann ein angemessener Zuschlag berechnet werden, sofern dies vorab mitgeteilt wurde.
## § 6 Vorleistungen, Konzepte und Entwürfe
1. Von der Agentur im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Beratungen, Ideenentwicklungen, Layouts, Textvorschläge oder Kalkulationen, können auch dann nach Aufwand berechnet werden, wenn es später nicht zum Vertragsschluss kommt, sofern die Agentur dies nicht zu vertreten hat.
2. An sämtlichen Vorleistungen verbleiben alle Rechte bei der Agentur, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Durch Ablehnung oder Nichtumsetzung eines Entwurfs entfallen Vergütungsansprüche der Agentur nicht.
4. Präsentationen, Pitches, Angebote, Kostenvoranschläge, Konzepte und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weder ganz noch teilweise genutzt, vervielfältigt, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.
## § 7 Fremdleistungen und Drittanbieter
1. Sofern zur Durchführung des Auftrags Fremdleistungen oder Leistungen Dritter erforderlich sind, ist die Agentur berechtigt, diese selbst im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen oder deren Beauftragung zu vermitteln, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Hierzu zählen insbesondere Druckereien, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Fotografen, Videografen, Entwickler, Lizenzgeber, Stockanbieter, Softwareanbieter und sonstige externe Dienstleister.
3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, für Fremdleistungen in Vorleistung zu treten.
4. Für die Auswahl, Beauftragung, Koordination und Abwicklung von Fremdleistungen kann die Agentur eine gesonderte Servicepauschale oder Agenturprovision berechnen, sofern dies im Angebot oder Auftrag ausgewiesen ist.
5. Für Leistungen, Lieferzeiten, Verfügbarkeiten, Preisanpassungen oder Ausfälle von Drittanbietern übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit diese nicht von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6. Soweit Fremdleistungen den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters unterliegen, hat der Kunde diese Bedingungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für Software-, Lizenz-, Hosting- und Plattformbedingungen.
## § 8 Änderungswünsche und Change Requests
1. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere Änderungen des Briefings, von Inhalten, Gestaltung, Umfang, Zielsetzung oder technischen Anforderungen, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Klärung der Auswirkungen auf Zeit, Aufwand und Vergütung auszusetzen.
2. Die Agentur prüft Änderungswünsche hinsichtlich Umsetzbarkeit sowie des zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwands.
3. Bis zu einer Einigung über die geänderten Bedingungen bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
4. Mehrkosten und Terminverschiebungen, die durch nachträgliche Änderungswünsche entstehen, gehen zulasten des Kunden.
5. Widerspricht der Kunde einer von der Agentur mitgeteilten Aussetzung der Leistungserbringung nicht unverzüglich, ist die Agentur berechtigt, die Aussetzung bis zur abschließenden Klärung aufrechtzuerhalten.
## § 9 Freigaben und Korrekturabzüge
1. Entwürfe, Layouts, Texte, Anzeigen, Websites, Social-Media-Inhalte, Kampagnen, Druckdaten, Proofs, Korrekturabzüge und sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Kunden sorgfältig zu prüfen und freizugeben.
2. Freigaben können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp.
3. Die Freigabe durch den Kunden oder durch eine vom Kunden beauftragte, benannte oder bevollmächtigte Person gilt als verbindlich.
4. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche, sachliche, gestalterische und rechtliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte.
5. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung keine Rückmeldung in Textform, gelten Entwürfe und Arbeitsergebnisse als freigegeben, sofern nicht ausdrücklich eine längere Prüffrist vereinbart wurde.
6. Mit der Freigabe eines Entwurfs, einer Korrekturstufe, eines Proofs oder sonstigen Arbeitsergebnisses gilt zugleich der damit verbundene Aufwand sowie eine hierauf beruhende weitere Ausführung als genehmigt, soweit dem Kunden die wirtschaftlichen Auswirkungen erkennbar waren oder mitgeteilt wurden.
7. Nach erteilter Freigabe sind nachträgliche Änderungen kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet.
8. Nach erfolgter Freigabe übernimmt die Agentur keine Haftung für freigegebene Inhalte, Druckdaten, Anzeigen, Texte oder sonstige Arbeitsergebnisse, soweit gesetzlich zulässig.
## § 10 Korrekturschleifen
1. Im vereinbarten Leistungsumfang sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten.
2. Als Korrekturschleife gilt die gebündelte Mitteilung von Änderungswünschen des Kunden zu einem übermittelten Zwischenstand.
3. Weitere Korrekturen, nachträglich einzeln übermittelte Änderungen oder wesentliche Änderungen des ursprünglichen Briefings werden gesondert nach Aufwand berechnet.
4. Soweit im Angebot ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gehen die dortigen Regelungen vor.
## § 11 Abnahme
1. Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Kunde die Leistung nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel mitzuteilen.
2. Eine Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch produktive Nutzung, Veröffentlichung, Druckfreigabe, Ingebrauchnahme, Weiterverarbeitung, Abruf weiterer darauf aufbauender Leistungen oder vorbehaltlose Zahlung.
3. Soweit keine ausdrückliche Abnahme erfolgt, gilt eine werkvertragliche Leistung als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform gerügt werden.
4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
## § 12 Social Media und Werbeanzeigen
1. Die Agentur schuldet bei Social Media Management und Werbeanzeigen keine bestimmten wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolge.
2. Werbebudgets, Mediabudgets und Ausgaben gegenüber Plattformbetreibern sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Die Agentur ist berechtigt, Kampagnen nach fachlichem Ermessen zu optimieren, anzupassen oder technisch umzusetzen, soweit dies dem vereinbarten Ziel dient.
4. Der Kunde bleibt für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit beworbener Inhalte, Produkte und Aussagen verantwortlich.
## § 13 Hosting, Domains und Wartung
1. Sofern die Agentur Domains, Hosting oder vergleichbare Leistungen Dritter für den Kunden vermittelt, kommt der jeweilige Vertrag im Zweifel unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.
2. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Zuteilung oder dauerhafte Bestandskraft einer Domain.
3. Bei Hosting- und Wartungsleistungen schuldet die Agentur nur den vereinbarten Leistungsumfang. Eine durchgehende, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
4. Für Ausfälle, Sperrungen, Störungen oder Leistungsänderungen durch Drittanbieter übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit diese nicht von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
5. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Erstellung einer Website nicht deren laufende Pflege, Aktualisierung, technische Weiterentwicklung oder Beschaffung der hierfür erforderlichen Soft- und Hardware.
## § 14 Printmedien und Druckleistungen
1. Druckleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Druckdaten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Druckdaten, Korrekturabzüge und Proofs vor Freigabe sorgfältig auf Inhalt, Rechtschreibung, Satz, Gestaltung, Farben, Maße und sonstige Fehler zu prüfen.
3. Mit der Druckfreigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Druckdaten.
4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Druckfehler, die auf freigegebenen Daten beruhen.
5. Handelsübliche oder technisch bedingte Farb-, Material-, Positions-, Schnitt-, Mengen-, Gewichts- oder Formatabweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
6. Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen, erneute Druckaufträge oder nach Freigabe erforderliche Korrekturen trägt der Kunde.
7. Für Leistungen und Lieferzeiten von Druckdienstleistern übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
## § 15 Lieferzeiten und Termine
1. Lieferzeiten und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Andernfalls sind Lieferzeiten und Fertigstellungstermine unverbindliche Zielangaben.
3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verspäteter Freigaben, Änderungswünschen, ausbleibender Zahlungen oder Verzögerungen von Drittanbietern gehen nicht zulasten der Agentur.
4. Leistungsfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung aller auftragsrelevanten Fragen, Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten und Eingang vereinbarter Zahlungen.
## § 16 Nutzungsrechte
1. Die Agentur räumt dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Bezahlung ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Umfang.
3. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Wiederverwendung, Übertragung an Dritte oder Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur, sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt.
4. Nutzungsrechte an Entwürfen, Konzepten oder Leistungen, die nicht vollständig bezahlt wurden, verbleiben bei der Agentur.
5. Soweit zur Durchführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Foto-, Film-, Musik-, Schrift-, Software-, Stock- oder sonstige Nutzungsrechte erforderlich sind, werden diese – sofern vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Kunden eingeholt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Nachträgliche Lizenzforderungen, Vergütungen, Abgaben oder sonstige Ansprüche Dritter, die auf der Nutzung durch den Kunden beruhen, trägt der Kunde, soweit die Agentur diese nicht schuldhaft verursacht hat.
## § 17 Offene Dateien und Arbeitsdaten
1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur nur die im Auftrag vereinbarten Endergebnisse, nicht jedoch die Herausgabe offener Arbeits-, Produktions-, Layout-, Design-, Satz-, Grafik-, Video-, Audio- oder Quelldateien.
2. Die Herausgabe solcher Dateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.
3. Rechte Dritter, insbesondere an Schriftarten, Stockmaterial, Musik, Bildern, Plugins oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen, werden hiervon nicht automatisch erfasst.
## § 18 Referenznennung
1. Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und in Angebotsunterlagen.
2. Dabei dürfen Name, Logo und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse des Kunden verwendet werden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
3. Vertrauliche Inhalte, insbesondere interne Daten, Preise, Stückzahlen, Zugangsdaten oder nicht veröffentlichte Kampagnendetails, werden nicht offengelegt.
## § 19 Aufbewahrung von Projektunterlagen
1. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Entwürfe, offene Dateien, Druckdaten, Rohmaterialien, E-Mails, Zugangsdaten oder sonstige Projektunterlagen nach Projektabschluss dauerhaft aufzubewahren.
2. Eine Aufbewahrung erfolgt nur ohne Gewähr und ausschließlich im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ihm überlassene Daten und Endergebnisse ordnungsgemäß zu sichern.
## § 20 Zahlungsverzug und Bonität
1. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich ganz oder teilweise auszusetzen.
2. Dies umfasst insbesondere:
- das Pausieren oder Stoppen von Werbekampagnen,
- die Aussetzung von Social Media Leistungen,
- die Zurückstellung von Druckaufträgen,
- die Sperrung oder vorübergehende Deaktivierung von Websites, Hosting- oder Wartungsleistungen, soweit rechtlich und technisch zulässig.
3. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
4. Werden der Agentur nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Bonität oder Leistungsfähigkeit des Kunden begründen, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung von Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
5. Erfolgt die verlangte Absicherung nicht innerhalb angemessener Frist, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung einzustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
## § 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
## § 22 Haftung
1. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
## § 23 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Krankheiten, Stromausfälle, Cyberangriffe oder Ausfälle von Drittanbietern, berechtigen die Agentur, die Leistung für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
## § 24 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
2. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind.
## § 25 Kommunikation
1. Die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder über sonstige übliche elektronische Kommunikationswege.
2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und sonstigen Kontaktdaten aktuell sind und Nachrichten der Agentur empfangen werden können.
3. Soweit Nachrichten an die zuletzt vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten übermittelt wurden, gelten sie als zugegangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihm die Nachricht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugegangen ist.
## § 26 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist Wuppertal, soweit gesetzlich zulässig.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
4. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsdokumente erstellt werden, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.